Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.11.2013

Gemeinsamer Garten stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar!

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung den Garten, der allen Mietern zur Verfügung stand, als wohnwerterhöhendes Merkmal angesehen. Einer solchen Mieterhöhung muss der Mieter jedoch nicht zustimmen, da der Garten in diesem Fall ...