Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Geld zurück bei Schneemangel?

Verspricht ein Veranstalter für ein Wintersportgebiet absolute Schneesicherheit, können Urlauber einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, falls Schneemangel herrscht. Wird im Katalog Ganzjahres- Skilauf zugesichert und liegt dann kein Schnee, handelt es sich um einen Reisemangel. Dann ist ausreichender Schnee nämlich eine zugesicherte Eigenschaft. Das ...