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01.10.2014
Gekündigter Kollektivvertrag und der Betriebsübergang
Kollektivvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen sind unter bestimmtem Voraussetzungen bei einem Betriebsübergang auch dann aufrechtzuerhalten, wenn der Kollektivvertrag bereits gekündigt ist, aber nach dem Recht eines Mitgliedstaats nachwirkt. ...