Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Gegenwind ist keine Entschuldigung für eine Flugverspätung

Im vorliegenden Fall trug die Fluggesellschaft als alleinigen Grund für eine Verspätung vor, es habe ungewöhnlich starker Gegenwind geherrscht. Ein solcher Vortrag ist zu allgemein und nicht genügend überprüfbarer. Ohne Kenntnis der üblichen Wetterbedingungen und der an dem ...