Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Geduldete Überstunden sind zu vergüten

Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie ...