Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2013

Geburtseintrag für bereits 12 Jahre altes Kind

Im vorliegenden Fall sollte das Standesamt eine Geburt eines Kindes im Geburtsregister beurkunden. Der erstmalige Antrag war über 6 Jahre nach der Geburt des Kindes erfolgt, weil die Kindesmutter nach eigenem Vortrag sich zum Zeitpunkt ...