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19.10.2011
Gebrauchtwagenverkauf - Internetformulare sind Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Bei einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular für einen Kaufvertrag (hier: für einen gebrauchten PKW) kann es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB handeln. Insoweit reicht es aus, dass ein solches Vertragsformular von Dritten ...