Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.10.2011

Gebrauchtwagenverkauf - Internetformulare sind Allgemeine Geschäftsbedingungen!

Bei einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular für einen Kaufvertrag (hier: für einen gebrauchten PKW) kann es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB handeln. Insoweit reicht es aus, dass ein solches Vertragsformular von Dritten ...