Artikel
16.08.2017
Gebrauchtwagenmängel und die Besichtigung im Regen
Der Käufer eines Gebrauchtwagens hat keine Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis, welche die Rechte gemäß § 442 BGB ausschließen würden, wenn bei der Fahrzeugbesichtigung im Regen und daraus resultierender Spiegelungen auf der ...