Artikel
01.08.2013
Gartenpflege
Die Kosten der Gartenpflege können mietvertraglich auf den Mieter überwälzt werden (§ 2 BetrKV), die Kosten zählen also zu den zulässigen Arten der Betriebskosten. Falls es sich bei dem Mietobjekt um ein Einfamilienhaus mit Garten handeln sollte, so ist der Mietvertrag auch dann, ...