Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Gartengrill nicht im Freien lassen!

Da es sich bei einem Gartengrill nicht um ein Gartengerät oder ein Gartenmöbelstück handelt, deckt eine Hausratsversicherung, die den Diebstahl von Gartengeräten und Gartenmöbelstück umfast, den Diebstahl eines ...