Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.01.2014

Gartengeräte in der Nebenkostenabrechnung?

Die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten sind nicht umlagefähig, da sie nicht für den laufenden Instandhaltungskosten gehören. Der Umstand dass die Kosten der Gartenpflegekosten umlagefähig sind, ...