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01.08.2013
Garten
Bei einem Einfamilienhaus ist im Zweifel auch der dazu gehörige Garten mitvermietet. Dies umfaßt den gesamten Garten, nicht bloß einen Teil desselben. Sofern der Vermieter einen Teil des Gartens selber nutzen möchte, ist dieses ausdrücklich zu vereinbaren. ...