Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Garten

Bei einem Einfamilienhaus ist im Zweifel auch der dazu gehörige Garten mitvermietet. Dies umfaßt den gesamten Garten, nicht bloß einen Teil desselben. Sofern der Vermieter einen Teil des Gartens selber nutzen möchte, ist dieses ausdrücklich zu vereinbaren. ...