Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.11.2013

Garagen- und Wohnungsmiete bilden keine Einheit!

Wurden über eine Garage und eine Wohnung zwei separate Mietverträge (vorliegend mit einem zeitlichen Abstand von ca. einem Jahr) zwischen den Parteien geschlossen, so sind diese rechtlich als selbstständig anzusehen. Vorliegend kam noch hinzu, dass der Garagenmietvertrag ...