Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.10.2014

Garagenüberbau und die Duldungspflicht des Nachbarn

Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen.