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10.04.2014
Günstigere und gleichwertige Reparaturwerkstatt in 35 km Entfernung
Einem Unfallgeschädigten steht kein weiterer Schadensersatzanspruch zu, wenn er sich bei der Berechnung der zu erstattenden Reparaturkosten auf das kostengünstigere Angebot der nicht markengebundenen Werkstatt verweisen lassen muss. Dies ist bei einer 35 Kilometer ...