Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Fußball-Fans im Glück: Fan-Fahne im Wohngebiet zulässig!

Es stellt keine unzulässige oder wohngebietsfremde Nutzung dar, wenn ein Anwohner im Garten seines Grundstückes einen ca. 5 m hohen Fahnenmast nebst einer dazugehörigen BVB-Fahne mit ca. 1 x 2 m Ausmaßen aufstellt. Es handelt sich hierbei um eine im Wohngebiet zulässige Nebenanlage, ...