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01.10.2013
Fußball-Fans im Glück: Fan-Fahne im Wohngebiet zulässig!
Es stellt keine unzulässige oder wohngebietsfremde Nutzung dar, wenn ein Anwohner im Garten seines Grundstückes einen ca. 5 m hohen Fahnenmast nebst einer dazugehörigen BVB-Fahne mit ca. 1 x 2 m Ausmaßen aufstellt. Es handelt sich hierbei um eine im Wohngebiet zulässige Nebenanlage, ...