Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.11.2011

Frostige Weihnachten - 25% Minderung!

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Heizungsausfall gekommen, der größtenteils auch die Weihnachtsfeiertage abdeckte. Die Mieter saßen im Kalten. Dies ist ein Mangel, der zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung ...