Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Fristlose Kündigung wegen unordentlichem Keller?

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der betroffene Mieter in seinem Keller Sperrmüll lagerte und dieser nicht aufgeräumt war und der vermieterseitigen Aufforderung auf Entrümpelung nicht nachgekommen wurde. Der Vermieter sorgte ...