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17.06.2014
Fristlose Kündigung wegen angeblich geklauter Fußballbildchen
Die 36jähige Klägerin ist seit 1998 als Mitarbeiterin im Einzelhandelsgeschäft des Beklagten in Korschenbroich beschäftigt und war zuletzt neben Tätigkeiten an der Kasse, der Warenannahme und Bestückung des Geschäftes mit Ware auch mit der Kassenabrechnung, Kassenbuchführung, ...