Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.10.2014

Fristlose Kündigung wegen Störung der Nachtruhe

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die wiederholte Störung der Nachtruhe - jeweils für wenige Minuten - die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Die betroffene Mieterin hatte durch Lärmbelästigungen massiv die Nachtruhe gestört und Mitmieter beschimpft. Gegen ...