Artikel
09.10.2014
Fristlose Kündigung wegen Störung der Nachtruhe
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die wiederholte Störung der Nachtruhe - jeweils für wenige Minuten - die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Die betroffene Mieterin hatte durch Lärmbelästigungen massiv die Nachtruhe gestört und Mitmieter beschimpft. Gegen ...