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17.07.2014
Fristlose Kündigung wegen Hitzebelastung
Im vorliegenden Fall ging es um ein Gewerberaummietverhältnis. Der Mieter hatte angezeigt, dass seit Mai in dem Mietobjekt Temperaturen von über 26° Celsius herrschten und forderte den Vermieter unter Fristsetzung auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei entsprechenden Außentemperaturen ...