Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.07.2014

Fristlose Kündigung wegen Hitzebelastung

Im vorliegenden Fall ging es um ein Gewerberaummietverhältnis. Der Mieter hatte angezeigt, dass seit Mai in dem Mietobjekt Temperaturen von über 26° Celsius herrschten und forderte den Vermieter unter Fristsetzung auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei entsprechenden Außentemperaturen ...