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15.02.2016
Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?
Im vorliegenden Fall war es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung auf einer Karnevalsfeier gekommen. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer war seit dem Jahr 1987 bei einem Versicherungsunternehmen als Einkaufssachbearbeiter tätig. Er nahm am Altweibertag ...