Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Fristlose Kündigung nach einem Messerangriff!

Im vorliegenden Fall war es zu einem Messerangriff auf den Hausmeister durch einen Mitbewohner des Mieters gekommen. Ein solches Geschehen rechtfertigt die fristlose Kündigung – eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich. ...