Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.03.2012

Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG

Will ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, so muss er dafür die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG einhalten. Die Frist ist wirksam ...