Artikel
08.06.2016
Fremdwerbeanlagen in Wohngebieten nicht erlaubt
In Wohngebieten sind Werbeanlagen nur an Geschäfts- oder Betriebsstätten zulässig, nicht aber sog. Fremdwerbeanlagen, d.h. Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte. ...