Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Freiluftdisko am Pool - Minderungsquote kann bei 60% liegen!

Im vorliegenden Fall trugen die Reisenden vor, dass vom ersten Abend an jede Nacht von 22.00 Uhr bis gegen 4:00/5:00 morgens eine open-air-Diskothek am Swimmingpool betrieben wurde, auf den die Zimmer der Reisenden hinaus gegangen seien. Der dabei veranstaltete Lärm sei auch bei geschlossenen ...