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03.12.2012
Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters und die Kündigungsschutzklage
Mit der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. ...