Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.12.2014

Freibetrag für Inlandserwerb und die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Wird in den Fällen der lediglich beschränkten Erbschaftsteuerpflicht bei einem Erwerb vom Ehegatten ein geringerer als der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelte Freibetrag i.H.v. 500.000 € berücksichtigt, so verstößt dies gegen die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit. ...