Artikel
04.12.2014
Freibetrag für Inlandserwerb und die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht
Wird in den Fällen der lediglich beschränkten Erbschaftsteuerpflicht bei einem Erwerb vom Ehegatten ein geringerer als der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelte Freibetrag i.H.v. 500.000 € berücksichtigt, so verstößt dies gegen die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit. ...