Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Fragebogen oder Fragen des Vermieters

Nicht nur der Mieter möchte sich über seine zukünftige Wohnung gut informieren; auch Vermieter möchten etwaige zukünftige Mieter gerne genauer kennenlernen - schließlich vermietet nicht jeder gern an irgend jemanden. Grundsätzlich kann der Vermieter einem potentiellen Mieter Fragen schriftlich oder mündlich stellen - auch gegen einen Fragebogen ist nichts einzuwenden. ...