Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Fotoaufnahmen eines blaumachenden Mitarbeiters mit der Handykamera!

Im vorliegenden Fall beobachtete ein Vorgesetzter einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer, der sein Auto in einer Autowaschanlage einer intensiven Reinigung unterzog. Der Vorgesetzte fertigte mit seiner Handykamera Fotos hiervon an, um den Vorfall zu dokumentieren. In der Folge kam es zu ...