Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.05.2013

Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung als ehebedingter Nachteil

Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes begründen keinen ehebedingten Nachteil. ...