Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.02.2012

Formularkaufvertrag aus dem Netz und der Gewährleistungsausschluss

Wird ein Kfz-Kaufvertrag aus dem Internet verwendet, so handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen - schließlich sind diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert. Somit gelten die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7 a, b BGB. ...