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20.02.2012
Formularkaufvertrag aus dem Netz und der Gewährleistungsausschluss
Wird ein Kfz-Kaufvertrag aus dem Internet verwendet, so handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen - schließlich sind diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert. Somit gelten die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7 a, b BGB. ...