Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Forderungen erst abmahnen!

Ein Arbeitnehmer hat keinen Schadensersatzanspruch (hier: wegen Steuerschaden) gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber nicht zuvor wegen Fälligkeit verspätet ausgezahlter Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung vom Arbeitnehmer abgemahnt wurde. ...