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02.09.2013
Forderungen erst abmahnen!
Ein Arbeitnehmer hat keinen Schadensersatzanspruch (hier: wegen Steuerschaden) gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber nicht zuvor wegen Fälligkeit verspätet ausgezahlter Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung vom Arbeitnehmer abgemahnt wurde. ...