Artikel
06.03.2012
Flusskreuzfahrt darf in die falsche Richtung gehen!
Sofern eine Flusskreuzfahrt flussaufwärts und nicht flussabwärts durchgeführt wird, ohne das Landgänge ausfällen, so liegt kein Reisemangel vor. Eine vertraglich vorbehaltene Änderung des Programmablaufs ...