Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.03.2012

Flusskreuzfahrt darf in die falsche Richtung gehen!

Sofern eine Flusskreuzfahrt flussaufwärts und nicht flussabwärts durchgeführt wird, ohne das Landgänge ausfällen, so liegt kein Reisemangel vor. Eine vertraglich vorbehaltene Änderung des Programmablaufs ...