Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Flusskreuzfahrt - Waldbrand als Kündigungsgrund

Die ausgedehnten Wald- und Torfbrände, die im August 2010 die Region Moskau und weite Teile Russlands heimsuchten, sind als Naturkatastrophe und damit höhere Gewalt i.S.d. § 651 j I BGB einzustufen, mithin als ein nicht auf das Verhalten der Vertragsparteien ...