Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Flugverspätung

Verspätet sich ein Flug, so haben die Passagiere gem. EU-Verordnung 261/2004 oftmals Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung, deren Höhe bis zu 600 € pro Person beträgt. Diese Zahlung steht Kunden nämlich nicht nur bei Stornierung oder verweigerter Beförderung zu (vgl. Rechte für Flugpassagiere ...