Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Flugpassagier haftet nicht für Schäden anderer Passagiere!

Hat ein Passagier sich fahrlässig fehlerhaft verhalten und den Notausstieg geöffnet, so scheidet eine Haftung für körperliche Beschwerden und Folgeaufwendungen eines anderen Fluggastes aus, wenn dieser eine ...