Artikel
01.08.2013
Fluglärm als Mietmangel?
Ein Mieter kann die Miete nicht mindern, wenn ihm bereits bei Abschluss des Mietvertrags bekannt war, dass es wegen eines Flughafenausbaus zu einem erhöhten Fluglärm kommen wird. Denn eine Kenntnis des Mangels schließt das Minderungsrecht aus ...