Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Fluglärm als Mietmangel?

Ein Mieter kann die Miete nicht mindern, wenn ihm bereits bei Abschluss des Mietvertrags bekannt war, dass es wegen eines Flughafenausbaus zu einem erhöhten Fluglärm kommen wird. Denn eine Kenntnis des Mangels schließt das Minderungsrecht aus ...