Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.10.2014

Fliesen dürfen nicht durchbohrt werden!

Unstreitig hatte die Mieterin im zu entscheidenden Fall während des Mietverhältnisses in die Fliesen im Bad 6 Löcher gebohrt. Diese Bohrlöcher befanden sich nicht im Bereich der Fugen sondern der Fliesen direkt. Insoweit hat die Mieterin nach Auffassung eine positive Vertragsverletzung des ...