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13.10.2014
Fliesen dürfen nicht durchbohrt werden!
Unstreitig hatte die Mieterin im zu entscheidenden Fall während des Mietverhältnisses in die Fliesen im Bad 6 Löcher gebohrt. Diese Bohrlöcher befanden sich nicht im Bereich der Fugen sondern der Fliesen direkt. Insoweit hat die Mieterin nach Auffassung eine positive Vertragsverletzung des ...