Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Flächenunterschreitung und Minderung - Nebenräume zählen weniger!

Lässt sich im Fall einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei der Geschäftsraummiete die Minderfläche eindeutig Nebenräumen (hier: Kellerräume) zuordnen, so darf die Minderung ...