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18.02.2013
Flächenabweichungen muss der Mieter nicht erahnen!
Im vorliegenden Fall begehrte eine Mieterin die teilweise Mietrückzahlung für 5/2005 bis 11/2011. Die Mieterin wohnte seit 1985 im Haus, zunächst im 2. OG, zog dann 2005 in eine baugleiche Wohnung im 1. OG um. Diese sollte gem. Mietvertrag ...