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01.08.2014
Firmeninternet als Privatvergnügen genutzt - das kann den Job kosten!
Arbeitnehmer dürfen Dienstrechner grundsätzlich nur bei ausdrücklicher Erlaubnis oder nachweisbarer stillschweigender Duldung des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen. Wird dies missachtet und am Arbeitsplatz das Internet im erheblichen Umfang genutzt (surfen, social media, downloads), so kann dies ...