Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Firmeninternet als Privatvergnügen genutzt - das kann den Job kosten!

Arbeitnehmer dürfen Dienstrechner grundsätzlich nur bei ausdrücklicher Erlaubnis oder nachweisbarer stillschweigender Duldung des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen. Wird dies missachtet und am Arbeitsplatz das Internet im erheblichen Umfang genutzt (surfen, social media, downloads), so kann dies ...