Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.04.2014

Filesharing - nur 10,00 € Lizenzschaden je Musiktitel!

Die Höhe des Schadensersatzes bei Filesharing wurde vom Gericht vorliegend auf 10,00 € je Musiktitel beschränkt, der Betroffene hatte ein Musikalbum mit insgesamt 13 Titeln verbreitet. Die Kläger machten hier mindestens 2500 € Lizenzschaden und 1379,80 € Abmahnkosten, ausgehend von einem Streitwert von 50.000,00 €, ...