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04.04.2014
Filesharing - nur 10,00 € Lizenzschaden je Musiktitel!
Die Höhe des Schadensersatzes bei Filesharing wurde vom Gericht vorliegend auf 10,00 € je Musiktitel beschränkt, der Betroffene hatte ein Musikalbum mit insgesamt 13 Titeln verbreitet. Die Kläger machten hier mindestens 2500 € Lizenzschaden und 1379,80 € Abmahnkosten, ausgehend von einem Streitwert von 50.000,00 €, ...