Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Filesharing - Ehepartner müssen sich nicht überwachen!

Sofern lediglich ein Ehepartner Anschlussinhaber eines Internetzugangs ist, jedoch beide Partner Zugriff auf den Anschluss haben, so bedeutet dies nicht, dass der Anschlussinhaber den Ehepartner überwachen muss, um Filesharing-Aktivitäten zu unterbinden. ...