Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Fiktive Einkünfte

Hat ein Unterhaltsschuldner kein ausreichendes Einkommen, könnte dieses aber erzielen, so können fiktive Einkünfte angerechnet werden. Ein häufiger Fall für die Anrechnung eines fiktiven Einkommens ist die Weigerung des Schuldners, eine Arbeit aufzunehmen, ...