Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Feuerwerk nicht im Mietobjekt lagern!

Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerkskörpern stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar, wenn als Mietzweck der Verkauf von Spielwaren, Babyartikeln und Kinderbekleidung vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstand des Unternehmens ...