Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Feuchter Keller im Altbau - Mangel oder nicht?

Da in Altbauten (vorliegend: Baujahr 1923) durchaus mit Feuchtigkeit im Keller zu rechnen ist, kann ein Mieter daher nicht wegen feuchten Kellerwänden die Miete mindern. Will der Mieter nämlich einen solchen Bausubstanzmangel monieren, so kommt es im übrigen auch ...