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02.01.2014
Feuchter Keller im Altbau - Mangel oder nicht?
Da in Altbauten (vorliegend: Baujahr 1923) durchaus mit Feuchtigkeit im Keller zu rechnen ist, kann ein Mieter daher nicht wegen feuchten Kellerwänden die Miete mindern. Will der Mieter nämlich einen solchen Bausubstanzmangel monieren, so kommt es im übrigen auch ...