Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.09.2014

Feuchter Altbau-Keller - Mietmangel?

Auch in einer Doppelhaushälfte, die 1939 errichtet wurde, ist es ein Mangel der Mietsache, wenn der Keller so feucht ist, dass dort gelagerte Lebensmittel und Schuhe schimmeln und jeden Monat mehrere Kehrbleche Bausubstanz von den Kellerwänden rieseln. Ein so feuchter Keller ist ...