Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Feststellungsantrag nach Erledigung der Hauptsache im Betreuungsverfahren?

Nach Erledigung der Hauptsache im Betreuungsverfahren kann von der Betreuungsbehörde kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden. Gemäß § 62 FamFG kann in dem Fall das Rechtsmittelgericht auf Antrag aussprechen, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs ...