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01.09.2014
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Ein ausländischer EU-Führerschein, der einen deutschen Wohnsitz ausweist, genügt gem. § 98 VwGO i.V.m. § 418 ZPO als Beweis dafür, dass der EU-Führerscheininhaber bei Erteilung nicht über einen Wohnsitz im Ausstellerstaat (hier: Slowenien) verfügte. ...